Ausbildung Ehrenamtlicher

Die Qualifizierung Ehrenamtlicher in der Jugendarbeit ist ein Kernauftrag der Jugendbildungsstätte Babenhausen, da durch das großartige Engagement vieler ehrenamtlicher Kinder- und Jugendleiter:innen ein großes Spektrum an Maßnahmen und Angeboten in Schwaben erst möglich gemacht wird.

Jugendleiter:innen-Ausbildung

Die Jugendleiter:innen-Ausbildung „ABC der Jugendarbeit“ macht fit für den pädagogischen Alltag in der offenen Jugendarbeit, in Verbänden und für die Leitung von Ferienfahrten. Der Kurs bietet allen ehrenamtlich Engagierten, das notwendige Handwerkszeug. 

Die JuBi Babenhausen bietet jedes Jahr die Ausbildung „ABC der Jugendarbeit“ an. Darüber hinaus finden sich in unserem Programm zahlreiche Angebote, die für die Anerkennung bzw. Verlängerung der JuLeiCa angerechnet werden können. 

Befreiung Jugendleiter:innen für Fortbildungen

Für wen gilt das Freistellungsgesetz? 

Es gilt für ehrenamtliche Jugendleiter:innen, die in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen. Schüler:innen können von ihren Schulleitungen beurlaubt werden, dieses Gesetz findet allerdings keine Anwendung. Das Kultusministerium steht derartigen Beurlaubungen positiv gegenüber, solange keine schwerwiegenden schulischen Gründe dagegensprechen. Das Gesetz findet auch auf Beamten und in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehenden Personen entsprechend Anwendung. 

Wofür wird Freistellung gewährt? 

  • für ehrenamtliche Tätigkeit bei Angeboten der Jugendarbeit im Sinne des § 11 des Achten Buches Sozialgesetzbuch
  • zur Teilnahme an Tagungen und Veranstaltungen, die der Aus- und Fortbildung für entsprechende Tätigkeiten dienen.